Für Espenau das Beste
Gemeindevertretersitzung im September 2024
Vor der Gemeindevertretersitzung haben die jeweiligen Ausschüsse über die anstehenden Tagesordungspunkte diskutiert.
Bebauungsplan Nr. 35
Im Bau-Siedungs- und Umweltausschuss ging es um die Auslegung des Bebauungsplans Nr. 35, Hohenkirchen Ost. Ziel dieses Bebauungsplans ist die Bereinigung und Überplanung der vorhandenen Fläche. Zusätzlich werden zwei neu erschlossene Grundstücke ausgewiesen, bei denen möglichst zu 100 Prozent die Ausgleichsflächen auf den jeweiligen Grundstücken erfolgen soll. Es dürfen nur 30 Prozent überbaut werden. Grundlagen sind die gesetzlichen Vorgaben. Festgelegt ist der Bestandsschutz, das gilt auch für einige Bäume. Ansonsten muss für jeden gefällten Baum wieder ein neuer gepflanzt werden. Zusätzlich wird in den Bebauungsplan eine 0,34 ha große Fläche für naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen aufgenommen.
Verkehrsüberwachung zur Sicherheit
Im Haupt- und Finanzausschuss ging es um den gemeinsamen Ordnungsbehördenbezirk mit Vellmar, Fuldatal und Ahnatal. Mit der Zustimmung der Gemeindevertreter wird der Gemeindevorstand ermächtigt, mit den erforderlichen Verhandlungen zu beginnen. Feststeht, dass der Fixkostenanteil nach Anwohnern berechnet wird. Die Einnahmen aus dem Ort gehen an den jeweiligen Ort. Es kann also passieren, wenn in Espenau wenig Einnahmen eingehen, weil sich alle oder viele an die Regeln halten, wird es ein Zuschussgeschäft. Sobald feststeht, welche Konditionen für den gemeinsamen Ordnungsbehördenbezirk ausgehandelt wurden, müssen die Gemeindevertreter erneut zustimmen.
Schäferberg offiziell Espenauer Ortsteil
Aufgrund einer Anfrage von uns, warum der Schäferberg nicht mehr als Ortsteil ausgewiesen ist, soll nun die Neufassung der Hauptsatzung erfolgen, in der der Schäferberg offiziell als Ortsteil benannt ist. Ob nun HessenMobil wieder das Ortsteilsschild am Kreisverkehr aufstellt, bleibt abzuwarten.
Weiter wird es in Espenau eine umfangreiche Ehrenordnung geben, in der alle möglichen Ehrungen genau definiert sind.
Die neue Ehrenordnung
Anpassung der Friedhofsgebührensatzung
Die Neufassung der Friedhofsgebührensatzung mit einer Erhöhung von ca. 70 Prozent ist heftig. Jedoch haben wir bereits in der Haushaltsdebatte festgestellt, dass eine Anpassung unumgänglich ist und nun dem Gesamtniveau im Kreis angepasst ist. Einzige Änderung des Beschlussvorschlages war die Gebühr für die Bestattungen von Leibesfrüchten (Sternenkinder) im §7 Absatz 4 der Neufassung. Hier sollen die 55,00€ auf 0,00€ geändert werden.
Wickehof mit Klimaanlage
Die Änderung der Gebührenordnung von öffentlichen Einrichtungen betrifft den Wickehof. Wegen der neuen Klimaanlage sollen die Stromkosten separat über einen Zwischenzähler abgerechnet werden und auch Vereine müssen den Strom mit 0,50 € pro kWh dafür zahlen. Die Klimaanlage ist grundsätzlich aus, wer sie nutzen möchte muss ich an den Betreuer des Wickehofes wenden.
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