Für Espenau das Beste
Gemeindevertretersitzung im März 2024
Die anwesenden Gemeindevertreter folgten bei den meisten Tagesordnungspunkten den Empfehlungen, die in den jeweiligen Ausschüssen erarbeitet worden sind. Lediglich der Tagesordnungspunkt auf Erweiterung des Bebauungsplans 37 „Espe-Aue Teilbereich Hohenkirchener Straße“ um die Fläche des dortigen Gewerbegebietes, sorgte für Diskussion. Viel Informationsbedarf gab es auch bei der Information der ESPENERGY über den Sachstand der Freiflächenphotovoltaikanlage „Am Brand“ und einer eventuellen Erweiterung.
s. hierzu Bericht der HNA vom 20.03.2024
Neue Vorgaben entlang einer Bahnlinie oder Autobahn
Erst durch die neuen Vorgaben, dass für Flächen mit einem maximalen Abstand von 200 Metern von Autobahnen oder Bahnlinien kein Bebauungsplan erstellt werden muss, ist die Nutzung dieser Flächen interessant geworden. Ohne Durchführung des aufwändigen Planverfahrens können hier bedeutend schneller PV-Anlagen auf den Freiflächen erreichtet werden.
Noch keine Entscheidung
Aktuell steht noch nicht fest, ob die Eigentümerin der Fläche, um die eine Erweiterung erfolgen könnte, überhaupt bereit ist, diese dafür zur Verfügung zu stellen. Sollte dies der Fall sein, würde die ESPENERGY die Erweiterung um die angrenzende Fläche von 2,7 Hektar vornehmen, wenn die Politik in Espenau dies befürwortet. Sollte das nicht der Fall sein, liegt es aber nicht in der Macht der ESPENERGY zu verhindern, dass eine andere Firma dies tut. Bleibt also abzuwarten, wie die Eigentümerin der 2,7 Hektar-Fläche sich entscheidet. Der Eigentümer der daran angrenzenden 5 Hektar großen Fläche beabsichtigt, eine eigene Freiflächen-PV-Anlage zu errichten.
Einstimmig beschlossen wurden:
die Einführung der KitafinoApp, mit der zukünftig die Eltern der Kita-Kinder eigenständig das Mittagessen bestellen und abmelden können. Voraussetzung dafür ist ein das Laden der App und die Überweisung eines Betrages auf das Essensgeldkonto, von dem dann die Essen abgebucht werden. Der Preis für die Nutzung beträgt 0,25€ pro Essen
der Verzicht auf die Erhebung der Gebühren für die Feuerwehreinsätze beim Unwetter im Juni 2023
den Gemeindevorstand bei den nun vorliegenden Jahresabschlüssen 2019 und 2020 zu entlasten
die Durchführung des Heimatfestes 2025 und dafür 10.000 € bereitzustellen
der Beitritt in das Bündnis der hessischen Klimakommunen, zumal aktuell dafür keine Kosten entstehen
HNA vom 23.03.2024 über die Einführung der KitafinoApp
HNA vom 20.03.2024 keine Unwettergebühren
Diskussionen um Erweiterung des Bebauungsplans 37
Große Diskussionen gab es bereits im Bau-Siedlungs- und Umweltausschuss zum Bebauungsplan 37. Die zwei vorliegenden Beschlussvorlagen, einmal der fertige Entwurf des B-Plans 37 mit Abstimmung über die Auslegung. Hier waren alle der Meinung, dass auf jeden Fall die angegebene Bebauungshöhe von 13 m auf mindestens 10 m reduziert werden sollte. Aber vorher musste über die vorgeschlagene Erweiterung des B-Plans 37 um das Gelände der Gewerbeflächen der Firma Fehr Knettenbrech, die kürzlich ihre Betriebsstätte geschlossen hat, abgestimmt werden.
Bestandsschutz auch mit Bebauungsplan
Aktuell gibt es dort lediglich einen Flächennutzungsplan. Mit einem B-Plan soll verhindert werden, dass zukünftig Gewerbe dort ansässig werden, die nicht erwünscht sind. Allerdings besteht ein Bestandsschutz, so dass ein Bebauungsplan nicht greifen würde, wenn das gleiche Gewerbe wie bisher dort ansässig würde. Also alles was bis jetzt genehmigt ist, bleibt auch bei einem Pächter bestehen. Wir fragten uns, warum dann eine Erweiterung des B-Plans, wenn noch niemand weiß was kommt. Die Erweiterung um das Gelände würde ca.11.500 € kosten.
Zustimmung zur Erweiterung
In der Gemeindevertretersitzung gab es dann weitere Pro- und Kontra- Argumente. Ausschlaggebend für uns war, dass es einen Beschluss gibt, Zug um Zug in Espenau Bebauungspläne zu realisieren, um bei Bauanträgen entsprechend reagieren zu können. Mit 16 Ja-Stimmen zu 4 Nein-Stimmen stimmten die Gemeindevertreter der Erweiterung zu. In der nächsten Ausschusssitzung wird dann festgelegt, wie zukünftig das Gelände genutzt werden kann, sofern der Bestandsschutz nicht mehr greift.
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