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Für Espenau das Beste

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Gemeindevertretersitzung im März 2017

Die Werkhilfe informierte über das geplantes Projekt für Seniorenwohnungen und Tagespflegeplätze in Espenau. Weiter stand die Ernennung eines neuen Ortsgerichtsvorstehers, des Stellvertreters und zwei neuen Ortsgerichtsschöffen an. Über die Neufassung der Gebührensatzung für Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr und über unsere Anträge „Verbesserung Erreichbarkeit des Jugendzentrums“ und "Resolution für gebührenfreie Kindertagesstätten“ wurde abgestimmt. 

Mehr Bewerber als Posten

Der Tagesordnungspunkt  „Empfehlung zur Ernennung Ortsgerichtsvorsteher, Stellvertreter und zwei Schöffen für das Ortsgericht“ wurde im Vorfeld im Haupt- und Finanzausschuss beraten. Seitens des Ausschusses konnte keine Empfehlung abgegeben werden. Begründung:  Da die Gemeindevertreter darüber abstimmen müssen, wer ernannt wird und es mehr Bewerber als Posten gibt, sollen sich in der Gemeindevertretersitzung alle Bewerber vorstellen, um dann in geheimer Abstimmung einzeln zu wählen. 

 

Stellvertreter nicht gewählt

In der Gemeindevertretersitzung erfolgte dann die geheime Wahl mit dem Ergebnis, dass Hilmar Klapp einstimmig für die Ernennung zum neuen Ortsgerichtsvorsteher vorgeschlagen wurde. Der vorgeschlagene Stellvertreter Theo Grimm wurde mit acht Ja-Stimmen, acht Nein-Stimmen und fünf Enthaltungen nicht gewählt. Martin Thies wurde mit 21 Stimmen und Sascha Matheis mit 15 Stimmen für die Ernennung als Ortsgerichtsschöffe vorgeschlagen. Über die Besetzung des stellvertretenden Ortsgerichtsvorstehers wird in der nächsten Sitzung der Gemeindevertreter erneut beraten. 

Feuerwehreinsätze teurer

Zum Tagesordnungspunkt „Neufassung der Feuerwehrgebührensatzung“ gab es keine Diskussion und einstimmig wurde der Neufassung im Ausschuss und später auch in der Gemeindevertretersitzung zugestimmt.

 

Anträge für den Nachwuchs

Mit unserem Antrag auf Verbesserung der Erreichbarkeit des Jugendzentrums möchten wir erreichen, dass den Jugendlichen eine weitere Möglichkeit geboten wird, sicher das Jugendzentrum zu erreichen und ebenso wieder nach Hause zu kommen. Der Antrag wurde einstimmig in den Ausschuss verwiesen.


Unser weiterer Antrag, die Resolution für gebührenfreie Kindertagesstätten, fand allgemeine Zustimmung. Nach wie vor darf das Konnexitätsprinzip („Wer bestellt, der zahlt“) nicht außer Acht gelassen werden. So hat die Bunderegierung mit den Gesetzen zum Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz (seit 1996 für Kinder ab 3 Jahren, seit 2013 für Kinder ab 1 Jahr) zwar in der Sache eine wichtige Voraussetzung für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf geschaffen, die Städte und Kommunen aber bei der Finanzierung dieser Aufgabe im Regen stehen lassen. 


Auch dem SPD Antrag auf „Aufstellung eines Bedarfsplanes für die Kindertagesstätten“ wurde einstimmig zugestimmt. Laut Aussage des Bürgermeisters würde dieser Bedarfsplan aber auch ohne den Antrag erstellt, denn dies ist die Grundlage für die weitere Planung.

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