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Für Espenau das Beste

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Gemeindevertretersitzung im Juni 2018

Die Abstimmung über die Beitragsfreiheit in den Kindertagesstätten und über den Vorentwurf des Bebauungsplanes waren die Hauptthemen der Sitzung. 

 

Drei Jahre beitragsfrei 

Mit Vollendung des 3. Lebensjahres bis zum Schuleintritt gilt ab August 2018 die vom Land Hessen eingeführte Beitragsfreiheit. Die Regelbetreuungszeit von 8 bis 14 Uhr ist dann kostenfrei.  Über die Teilnahme an der Beitragsfreistellung, die freiwillig ist, mussten die Gemeindevertreter abstimmen. Es war keine Frage, alle waren dafür. Dementsprechend wurde dann auch über die Änderung der Satzung abgestimmt. Bereits im März 2017 hatten wir den Antrag "Resolution für gebührenfreie Kindertagesstätten" auf den Weg gebracht.

 

Neues Baugebiet im Ausschuss

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Lehringsgrund“ - das neue Baugebiet - sorgte für Diskussionen. Zielführend war der Ortstermin des Bau-Siedlungs-und Umweltausschusses, bei dem seitens des Ausschusses folgendes empfohlen wurde:

  • Die geplanten Mehrfamilienhäuser (an der Bundesstraße) im oberen Bereich des Geländes sollen höchstens 2-geschossig plus Dach werden.
  • Im unteren Bereich soll eine 2,5-geschossige Bauweise plus Dach möglich sein.
  • Es soll keine Aufteilung in reines- oder allgemeines Baugebiet gemacht werden. Es wird alles zum allgemeinen Baugebiet erklärt. Dies lässt zu, dass neben dem Wohnen auch andere, wohnverträgliche Nutzungen möglich sind. Das können  z.B. kleine Läden, nicht störende Handwerksbetriebe, Büros oder Praxen sein.
  • Der eingeplante Spielplatz ist aus unserer Sicht nicht erforderlich, da der Spielplatz im Lerchenfeld nicht weit entfernt ist und erst kürzlich ein großes Schiff als Spielgerät aufgestellt wurde. Unser Antrag, den Spielplatz im Vorentwurf zu streichen wurde im Ausschuss mit 3 zu 4 Stimmen abgelehnt. 

Das Thema Spielplatz wurde dann in der Gemeindevertretersitzung von unserer Fraktion nochmal aufgegriffen und allgemein diskutiert. Wir sind nicht gegen Spielplätze, aber es ist sinnvoller bei den vorhandenen Spielplätzen die Attraktivität zu steigern, als Geld einen weiteren Spielplatz zu investieren. Seitens des Gemeindevorstandes hieß es, dass der eingezeichnete Spielplatz im Vorentwurf nicht bindend sei. Aber warum dann die Planung? Wir einigten uns auf den Änderungsantrag, dass anstelle von Spielplatz das Grundstück als „Fläche zur besonderen Verwendung“ gekennzeichnet wird. Dies läßt auf jeden Fall offen, wie das Grundstück genutzt werden kann. Mit diesem Änderungsantrag wurde der Tagesordnungspunkt einstimmig beschossen. 

 

Ebenso fand die Vereinbarung über die Zusammenarbeit mit der Stadt Immenhausen im Bereich der Finanzverwaltung  und der Verkauf zweier Grundstücke in der „Atriumssiedlung“ die Zustimmung aller Gemeindevertreter.

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