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Für Espenau das Beste

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Gemeindevertretersitzung im März 2025

Eine neue Toilettenanlage in der Freizeitanlage und der Kriterienkatalog für Freiflächen Photovoltaikanlagen (FFPV) in Espenau waren die Hauptthemen der Sitzung. Bereits in den Ausschüssen gab es darüber heftige Diskussionen.
 

Umbau Toilettenanlage in der "Freizeitanlage Steinbruch"

Nach der Besichtigung vor Ort war allen Ausschussmitgliedern klar, dass hier Handlungsbedarf besteht. Aber ob im Zuge der Umbaumaßnahme eine Dusche eingebaut wird oder besser nicht, war der Knackpunkt. Die Mehrkosten wären ca. 3.000 € . Das ist nicht viel, wenn man bedenkt, dass der komplette Umbau rund 50.000 € kosten wird. Aber die Dusche käme in die rollstuhlgerechte Toilette, die so schon etwas beengt ist. Wenn jemand duscht, muss die Toilette getrocknet werden usw. und die große Frage ist, ob überhaupt Bedarf besteht. Da gingen die Meinungen auseinander. Erst der Vorschlag, auf die Dusche zu verzichten und dafür die Herrentoilette mit der Damentoilette zu tauschen, die gemauerte Trennwand zu entfernen und durch den gewonnenen Platz anstatt nur zwei wieder drei Damen WC zu installieren, fand die Zustimmung aller Ausschussmitglieder und später auch aller Gemeindevertreter. Unabhängig davon wird die rollstuhlgerechte Toilette mit separatem Eingang an die vorgesehene Stelle gebaut, so dass mit dieser Lösung ein WC mehr zur Verfügung steht. 

 

Kriterienkatalog für FFPV Anlagen in Espenau

In dem dem Katalog sind Grundsätze zusammengefasst, falls Investoren in Espenau eine solche Anlage bauen möchten. Es wurden drei Orte außerhalb der privilegierten Bereiche festgelegt. Diskussion gab es über die Formulierung, dass die definierten Vorgaben zwingend einzuhalten sind. Sie sollte aus Sicht der SPD Fraktion dahingehend geändert werden, dass das Wort "zwingend" entfällt. Vorschlag des Bürgermeisters war dann, den letzten Satz ganz zu streichen, denn allein die Tatsache, dass es einen beschlossenen Kriterienkatalog gibt, sorgt schon für die Einhaltung. Dem stimmten alle anwesenden Gemeindevertreter zu. 

 
 

Freiflächen PV Anlage „Am Brand“  

Alle Gutachten und Stellungnahmen zum Bebauungsplan liegen vor. Die Abwägungen aus landwirtschaftlicher Sicht ist negativ. Alle anderen Stellungnahmen sind bereits im Bebauungsplan berücksichtigt oder werden eingearbeitet. Die 2. Auslegung kann erfolgen. Alle Gemeindevertreter stimmten dem zu. 
 

Stellplatzsatzung 

Teilweise gibt es hier redaktionelle Änderungen, die an die Vorgaben der Mustersatzung des Hessischen Städte- und Gemeindebundes angepasst wurden. Eine Geldbuße als Ordnungswidrigkeit, wenn keine Stellplätze gebaut werden, ist nun auf 15 000 € festgelegt worden. Sollte weiterhin kein Stellplatz gebaut werden, kann die Geldbuße wieder verhängt werden. 11.000 € beträgt die Ablösesumme je Stellplatz, wenn er nicht gebaut wird. Mit einer Gegenstimme wurde die neue Stellplatzsatzung beschlossen. Link zur neuen Stellplatzsatzung.

 

HNA vom 24.03.2025 zur Stellplatzsatzung