Für Espenau das Beste
Gemeindevertretersitzung im Dezember 2024
Großes Thema in der letzten Gemeindevertretersitzung des Jahres war der Beschluss über die Erstellung einer neuen Hebesatzsatzung.
Wir haben uns im Vorfeld gefragt, warum muss dies vor der Einbringung des Haushaltes erfolgen und muss überhaupt eine Hebesatzsatzung erstellt werden?
Hebesatzsatzung zwingend erforderlich
Ja, das ist vorgegeben, denn Umsetzung der Grundsteuerreform im Januar 2025 kann ohne eine Hebesatzsatzung keine Grundsteuer erhoben werden. Auch wenn die Grundsteuer nicht erhöht würde, muss dies in der neuen Hebesatzsatzung festgelegt werden.
Entgegen der Empfehlung des Landes Hessen wird In Espenau der Hebesatz der Grundsteuer B von 470 auf 545 und die Gewerbesteuer von 450 auf 520 Prozentpunkte erhöht. Die Grundsteuer A (landwirtschaftliche Flächen) beibt wie bisher bei 470 Prozentpunkten.
Das Geld ist knapp, die Personalkosten sind gestiegen und mit der Erhöhung kann ein kleiner Ausgleich geschaffen werden. Die Verwaltung geht davon aus, dass auf jeden Fall nach einem halben Jahr angepasst werden müßte, wenn es jetzt bei den Hebesätzen geblieben wäre. Und das würde bedeuten, Kosten für neue Steuerbescheide usw.
Anhand einiger Beispiele wurde aufgezeigt, dass bei den meisten bebauten Grundstücken rund 100 € mehr jährliche Grundsteuer zu zahlen sind. Alles logisch und nachvollziehbar. Aber wir sollten trotzdem im Haushalt 2025 den Rotstift ansetzten, damit im nächsten Jahr nicht wieder eine Erhöhung droht. Die anwesenden Fraktionsmitglieder, auch die der FWG, sahen es unterschiedlich und so wurde mehrheitlich der Erhöhung der Hebesätze zugestimmt.
Tagesordnungspunkte ohne Diskussion
Alle weiteren Tagesordungspunkte wie der Bebauungsplan Hohenkirchen Ost, bei dem nach der frühzeitigen Beteiligung alle Abwägungen eingearbeitet bzw. abgearbeitet wurden und nun die öffentliche Auslegung erfolgen kann. Eine neue Spielgerätesatzung, mit dem Ziel der
Eindämmung der Spielsucht, wurde eingeführt. Hier sind die Besitzer des Spielapparates verantwortlich für die Zahlung der Steuer.
Auch beim gemeinsamen Ordnungsbehördenbezirk zur Überwachung des Verkehrs einschließlich des ruhendes Verkehrs gab es die mehrheitliche Zustimmung der Gemeindevertreter. Die Änderung der Straßenreinigungssatzung, bei der lediglich die neuen Straßen mit aufgenommen wurden, konnte verabschiedet werden.
Protokoll Gemeindevertretersitzung
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