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Für Espenau das Beste

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Neue Straßenreinigungssatzung belastet Espenauer Bürger

Die Straßenreinigung soll auf Antrag des Gemeindevorstandes neu geregelt werden. Damit fällt die Reinigung der Straße dann voll in die Verantwortung der Bürger. Im Klartext bedeutet dies, dass in Zukunft die Anlieger - bis auf wenige Ausnahmen - neben der Gehwegreinigung auch für die Straße bis zur Straßenmitte verantwortlich sind.  Für die FWG Espenau ist dies unzumutbar. 

 

Bürger reinigen und haften

Damit wird nicht nur die Reinigung der Straßen auf die Anlieger/Bürger abgewälzt, sondern auch die Haftung. Rutscht zum Beispiel ein Spaziergänger auf dem nassen Laub aus, könnte der Anlieger dann für den Schaden haftbar gemacht werden. Eine Liste der Ordnungswidrigkeiten zur Ahndung der Verstöße gegen neue Straßenreinigungssatzung soll passenderweise gleich mitbeschlossen werden.

 

FWG sagt im Interesse der Bürger: Nein

So wie es aussieht, wird sich mit den Stimmen der FWG Espenau die Einführung der neuen Straßenreinigungssatzung nicht verhindern lassen. Bleibt zu hoffen, dass weitere Gemeindevertreter die neue Satzung ablehnen.  Die Gemeindevertreter haben es in der HandIn der öffentlichen Gemeindevertretersitzung am 23.05.2011 wird hierüber endgültig abgestimmt und jeder Gemeindevertreter muss sich über die Konsequenzen für die Bürger im Klaren sein. 

 

Nach der Gemeindevertretersitzung

Mit  10 Ja-Stimmen, 4 Enthaltungen und 5 Nein-Stimmen wurde die Einführung der neuen Straßenreinigungssatzung ab 1. Juni 2011 beschlossen. Wir haben mit unseren fünf Stimmen in der Gemeindevertretung gegen die neue Satzung gestimmt.

 

Fazit

Alle 14 Tage in den geraden Wochen muss die Straße gereinigt werden. Bei besonderen Verschmutzungen auch sofort, damit niemand zu Schaden kommt. Die Haftung liegt beim Anlieger. 

 

Tipp

Überprüfen Sie auf jeden Fall, ob Ihre Haftpflichtversicherungen das zusätzliche Risiko abdecken.